Der Bereich des privaten Baurechts regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens (Neubau, Umbau, Ausbau, Renovierung, Sanierung). Hierunter fallen auch Arbeiten an Grundstücken.

Das private Baurecht ist einerseits geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 631 ff, und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Im privaten Baurecht vertreten und beraten wir Sie bei Vergütungsansprüchen, Gewährleistung, Baumängeln, Verjährungsfragen, wobei wir sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber vertreten.

Vorrangiges Ziel ist es, möglichst langwierige und kostenintensive Bauprozesse zu vermeiden und Streitfälle möglichst außergerichtlich einer Klärung und Einigung zuzuführen. Bei Streitigkeiten über Art und Weise der ausgeführten Bauleistungen, die nicht sofort einer außergerichtlichen Einigung zugeführt werden können, steht sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer zur sofortigen Beweissicherung nach der Zivilprozessordnung, §§ 485 ff, die Möglichkeit der Einleitung eines selbständigen gerichtlichen Beweisverfahrens zur Verfügung.

Gerade in diesen Bereichen ist daher die Inanspruchnahme kompetenter, anwaltlicher Hilfe unverzichtbar.

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Gammelin | Cohnen | Semsch
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