Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und die Rechtsbeziehungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).
Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit für Sie im Arbeitsrecht beziehen sich u. a. auf:
- Beratung und Vertretung nach Kündigung
- Vertretung in Kündigungsschutzklagen
- Beratung und Vertretung über einen Aufhebungsvertrag und Zahlung einer Abfindung
- Bearbeitung von Problemfällen bei Lohnansprüchen einschl. Prämien, Überstundenvergütungen, Zulagen, Gratifikationen
- Urlaub, Urlaubsgeld, Resturlaub und Urlaubsabgeltung
- Erteilung und Ausstellung von Zeugnissen oder Zwischenzeugnissen
- Umsetzung und Versetzung
- Ermahnungen und Abmahnungen
- Herausgabe von Arbeitspapieren (Lohnsteuerbescheinigung, Meldung zur Sozialversicherung, Arbeitszeugnis)
Probleme und Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht dulden keinen zeitlichen Aufschub. Es gilt, eine Vielzahl von Fristen einzuhalten (beispielsweise 3Wochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage, Ausschlussfristen im Tarif- und Arbeitsvertrag), so dass Sie sich so frühzeitig wie möglich mit Ihrem Problem an uns wenden sollten.