Dieses Rechtsgebiet umfasst die Bearbeitung von Fällen rund um den gesamten Bereich des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts. Die Tätigkeit erstreckt sich dabei auf sämtliche Fragen und Probleme aus den Bereichen der Wohnraummietverhältnisse, der Gewerberaummietverhältnisse und des Wohnungseigentumsrechts.
Vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Abwicklung des Mietverhältnisses, von der Vertragsgestaltung, Mieterhöhungen, Betriebskosten und ihre Abrechnung, den Mietgebrauch, Mängeln von Mietsachen, Schönheitsreparaturen bis hin zur Beendigung des Vertrages durch Kündigung können Gegenstand dieses Rechtsgebietes sein.
Mandanten sind daher Mieter, Vermieter, Pächter, Verwalter, Wohnungs- und Immobilieneigentümer.
Um kostenintensive Prozesse zu vermeiden, wird sich natürlich zunächst intensiv um eine gütliche außergerichtliche Einigung bemüht. Sollte eine solche Einigung trotz alledem nicht möglich sein, werden Sie selbstverständlich bei der Durchsetzung oder auch Abwehr Ihrer Ansprüche vor Gericht vertreten.